Führerscheinklassen die wir ausbilden | Die Ausbildung, Prüfung und Fahrzeuge |
Führerschein Klasse AM gültig für zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) und unter 50 ccm bei Verbrennungsmotor / max. 4 kW bei Elektromotor. Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH von maximal 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren und maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbh maximal 45 km/h und Hubraum maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, bzw. Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Die Leermasse beträgt maximal 350 kg. Alter: ab 16 Jahren Sonstige Regelungen: kein Einschluss anderer Klassen, Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S
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Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorie und Praxis
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Führerschein Klasse A1 gültig für Krafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW.
Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren)
oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW. Alter: ab 16 Jahren Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h
für Fahrer unter 18 Jahren entfällt. |
Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorie und Praxis |
Führerschein Klasse A2 gültig für Krafträder mit Leistung von maximal 35 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg. Alter: ab 18 Jahren Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, A1; Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber kein theoretische Prüfung erforderlich |
Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorie und Praxis
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Führerschein Klasse A gültig für Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
(bbH) von über 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm
(bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 kW, Leistung über 15 kW. Alter: 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A", 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb. Sonstige Regelungen: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische,
aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Einschluss: Klassen A1, A2 und AM |
Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorie und Praxis
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Führerschein Klasse B gültig für alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen. Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L
und AM; Wegfall der Bestimmung "zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen" |
Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorie und Praxis |
Führerschein Klasse B96
gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG 750 kg übersteigt.
Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt über 3.500 kg aber maximal 4.250 kg. Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren Sonstige Regelungen: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.
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Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: keine |
Führerschein Klasse BE gültig für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg. Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren Vorbesitz: Klasse B Sonstige Regelungen: Es ist keine Theorieprüfung, sondern nur noch die praktische Prüfung erforderlich. |
Ausbildung: Praxis Prüfung: Praxis
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Mofa
a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig). b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B) 8 und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P und L2e-U) 8 mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig). Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „ Zweisitzigkeit “ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist. |
Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorie |